Sachverständige
Sachverständige können von Privatpersonen jederzeit als unabhängiger Gutachter zur Beurteilung von ausgeführten Dachdeckerleistungen bestellt werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen unterstützen sie das Gericht bei der Beantwortung der Frage, ob eine handwerkliche Leistung fachgerecht ausgeführt wurde. Unsere Sachverständigen sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nach § 91 der Handwerksordnung.
Schlichterstelle
Diese soll bei Streitigkeiten zwischen Innungsmitgliedern und ihren Auftraggebern unkompliziert und zeitnah vermitteln. Damit können nach Möglichkeit aufwändige Gerichtsverfahren umgangen und Nerven und Geldbeutel der Beteiligten geschont werden. Modalitäten und Ablauf des Schlichterverfahrens finden Sie in unserem Leitfaden Schlichterstelle (pdf).
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige / Gutachter im Dachdeckerhandwerk
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